AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Brandt Creative Communication AG
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Geltungsbereich
Brandt Creative Communication AG, nachfolgend «BCC AG» genannt, erbringt dem Vertragspartner ihre Dienstleistungen zu den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Durch ausdrückliche Erteilung eines Einzelauftrages oder durch stillschweigende Entgegennahme eines oder mehrerer Präsentationsvorschläge von «BCC AG» kommt ein Einzelauftrag unter Einschluss der vorliegenden AGB zustande. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Geschäftsleitung von «BCC AG».

Vertretungsmacht
Soweit «BCC AG» mit dem Vertragspartner nichts anderes vereinbart, handelt «BCC AG» gegenüber Dritten (Lieferanten und Beauftragte) als Stellvertreter des Vertragspartners, so dass stets ein Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und dem Dritten entsteht.

Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, welche sich auf den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners beziehen und ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich sind oder zur Kenntnis kommen, mit der gleichen Sorgfalt und Diskretion wie entsprechende eigene vertrauliche Informationen zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der Dauer eines Einzelauftrages sowie während mindestens drei Jahren danach. Der Vertragspartner darf die technischen und geschäftlichen Informationen, die er von «BCC AG» oder über einen Geschäftspartner von «BCC AG» erhält, nicht ohne schriftliche Zustimmung der Geschäftsleitung von «BCC AG» selber nutzen bzw. damit in Konkurrenz zu «BCC AG» treten noch einer Drittperson weitergeben oder zugänglich machen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, mit Geschäftspartnern, von denen ihm durch «BCC AG» Informationen zugekommen sind, nicht unter Umgehung der Vermittlungstätigkeit von «BCC AG» in vertragliche Beziehung zu treten.

Offerten

Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Bearbeitung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts- und Massangaben.

Preise

Die Ansätze verstehen sich exklusive MWSt und Spesen. In Ermangelung einer Absprache kommen die jeweils gültigen «BCC AG»-Honoraransätze zur Anwendung. Sollten bei der Vereinbarung von Pauschalhonoraren für «BCC AG» erhöhte Kosten durch Umstände entstehen, welche der Kunde zu vertreten hat, ist «BCC AG» berechtigt, diese Ausgaben zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Mehraufwand
Durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten Vermittler gegenüber dem Angebot verursachter Mehraufwand (Autorkorrekturen, nachträgliche Änderungen und dergleichen), wird zusätzlich in Rechnung gesellt. «BCC AG» kann, ohne vorherige Ankündigung, zusätzliche, für eine sachgemässe Arbeitsausführung notwendige Aufwendungen separat verrechnen. Dies trifft vor allem bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen zu.

Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. «BCC AG» kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bei längerfristigen Aufträgen, Neugeschäften und Spezialprojekten, ist «BCC AG» berechtigt, Voraus- und/oder Akontozahlungen zu verlangen.

Vertragserfüllung und Lieferfrist

Soweit im Einzelauftrag nicht abweichend vereinbart, gelten die Räumlichkeiten von «BCC AG» als Erfüllungsort. «BCC AG» ist bestrebt, eingesetzte Mitarbeiter, die infolge Krankheit oder Unfall an der Erbringung eines Einzelauftrages verhindert sind, zu ersetzen, kann jedoch hiefür keine Haftung übernehmen. Angaben im Einzelauftrag über Termine und Dauer eines Einzelauftrages vermitteln lediglich Richtwerte. Erfolgt die Anlieferung benötigter Arbeitsunterlagen durch den Auftraggeber verspätet, so ist «BCC AG» nicht mehr an einen fest zugesicherten Liefertermin gebunden. Bei Terminüberschreitungen haftet «BCC AG» höchstens bis zur Höhe der Gesamtvergütung und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche «BCC AG» kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Streik, Aussperrung, Strommangel sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Auftraggeber nicht vom Vertrag zurückzutreten oder «BCC AG» für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

Reproduktionsrecht
Die Wiedergabe und Änderung aller vom Auftraggeber der «BCC AG» zur Verfügung gestellten Bild-, Text-, Ton-, Film-, Animations- und Interaktionsressourcen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Auftraggeber die entsprechenden Reproduktions- bzw. freien Nutzungsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung.

Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an gemachten Präsentationen und vollendeten Arbeiten, insbesondere Urheberrechte, Patentrechte, Marken- und Namensrechte, Logos und Zeichen sowie gewerbliche Schutzrechte stehen «BCC AG» zu. Die Verwendung eines Konzepts durch den Vertragspartner bedarf der vorherigen Zustimmung von «BCC AG». Sämtliche von «BCC AG» erbrachte konzeptionelle, gestalterische und umsetzungstechnische Leistungen sind urheberrechtlich geschützt und ausdrücklich für die in der Offerte oder Auftragsbestätigung definierte Verwendung bestimmt. Nach Beendigung des Projektes kann das geistige Eigentum nur mit schriftlicher Zustimmung von «BCC AG» und gegen Leistung einer Entschädigung auf den Vertragspartner
übertragen werden. Die Höhe der Entschädigung wird einzeln festgelegt. Bei widerrechtlicher Nutzung des geistigen Eigentums von «BCC AG» schuldet der Vertragspartner «BCC AG» eine Konventionalstrafe von CHF 10’000.– pro Pflichtverletzung. Die Entrichtung dieser Konventionalstrafe entbindet den Vertragspartner nicht vom Verbot der Nutzung des geistigen Eigentums von «BCC AG». Realexekution und weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Abnahmeverzug
Nimmt der Auftraggeber die vereinbarte Auftragsausführung nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellung ab, so ist «BCC AG» berechtigt, seine erbrachten Leistungen zu fakturieren und verpflichtet sich, sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers sicherzustellen.

Kontroll- und Prüfdokumente

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Kopien, Dateien und dergleichen) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist unterzeichnet zurückzugeben. «BCC AG» haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler und von diesem selber oder von Dritten ausgeführte Arbeiten und Korrekturen. Wird vereinbarungsgemäss auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten verzichtet oder ruft der Auftraggeber ohne diese direkt Unterlagen, Dateien oder Internetressourcen ab, so trägt er das volle Risiko. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonst keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können.

Mängelrüge
Allfällige Beanstandungen vom Vertragspartner an von «BCC AG» in eigenem Namen geleisteten Arbeiten und gelieferten Erzeugnissen sind gegenüber «BCC AG» sofort, spätestens jedoch innert 5 Tagen nach Erhalt der Belege zu rügen. Bei begründeten fristgerechten Beanstandungen erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ausführung und Qualität richten sich nach den Usanzen der grafischen Industrie. Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, Originaltreue oder Reproduktion, Farbtonwerte sowie Farbabweichungen berechtigen zu keinerlei Reduktion des Honorars. Der Vertragspartner hat alle Beanstandungen gegenüber Dritten, die für den Vertragspartner Arbeiten geleistet oder Erzeugnisse geliefert haben, direkt innert der entsprechenden Rügefrist auszusprechen. «BCC AG» wird dem Vertragspartner auf Wunsch bei der Anhebung von Mängelrügen behilflich sein und wird sich auch dafür einsetzen, dass die Rechnung des Dritten angemessen reduziert wird.

Haftungsbeschränkungen
Eine Haftung für fehlerhafte und unvollständige angelieferte Unterlagen sowie für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird von «BCC AG» nicht übernommen. Die Haftung von «BCC AG» beschränkt sich auf von ihm verursachte Fehler, die vorsätzlich oder auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln wird, vorbehältlich zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom 1.1.1994 gegenüber dem Endverbraucher, wegbedungen.

Widerruf
Wird der Auftrag widerrufen oder verschoben, schuldet der Vertragspartner die Honorare und die angefallenen Kosten für die bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeiten sowie eine volle Schadloshaltung für von «BCC AG» in eigenem Namen und auf eigene Rechnung bei Dritten bereits bestellte Waren und Dienstleistungen.

Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen und -dateien
Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen und Erstellungsressourcen besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Eine zur technischen Sicherstellung des Auftrages erfolgende Aufzeichnung der Daten kann 60 Tage nach Auslieferung gelöscht werden. Eine weitergehende Aufbewahrung ist separat zu vereinbaren und erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Aufftraggebers, insbesondere bleiben Risiken einer einwandfreien späteren Bereitstellung, aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken vorbehalten. Die mit einer vereinbarten Aufbewahrung entstehenden Kosten für die Archivierung, erneute Aufbereitung, Formatierung und Ausgabe werden zusätzlich verrechnet. An «BCC AG» übergebene Dateien und Vorlagen (Originale, Fotografien und dergleichen) werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Darüber hinaus
gehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen.

Sonstige Bestimmungen
Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber ein. Sollten ein oder mehrere Artikel dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Punkte davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Die nichtgültige Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt. «BCC AG» ist berechtigt, Verträge mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Änderungen und Ergänzungen eines Einzelvertrages beziehungsweise dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform sowie seitens «BCC AG» der Unterschrift mindestens eines Geschäftsleitungsmitgliedes. Eine solche Zustimmung gilt jedoch nur für den entsprechenden Einzelauftrag und nicht für frühere oder künftige Leistungen.

Gerichtsstand
Für Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitze des Lieferanten zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist Schweizerisches Recht.


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